Rundschreiben

» 03.04.2020

Epidemiologischer Notstand wegen Coronavirus: Rahmenvereinbarung der Autonomen Provinz Bozen über die Gewährung des außerordentlichen Lohnausgleichs (CIGD)

Sehr geehrte Kunden, hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Autonome Provinz Bozen am 31. März 2020 mit den Sozialpartnern eine Rahmenvereinbarung zur Regelung der Lohnintegrationsmaßnahmen für Unternehmen, die von dem durch COVID-19 verursachten
Gesundheitsnotstand betroffen sind, unterzeichnet hat. Die vorgenannte Rahmenvereinbarung regelt die Bedingungen für die Inanspruchnahme der von dem Gesetzesdekret Nr. 18/2020 („Cura Italia“) vorgesehenen außerordentlichen Lohnausgleichskasse über den bilateralen territorialen Solidaritätsfonds der Autonomen Provinz Bozen. Voraussetzung für den Zugang zu dem Solidaritätsfonds ist, dass die begünstigten Arbeitnehmer vom 23. Februar 2020 bis 17. März 2020 bei dem Arbeitgeber beschäftigt waren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP / KG
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