Rundschreiben

» 29.04.2020

Inkrafttreten der Außerordentlichen Lohnausgleichskasse auch in der Provinz Bozen

Sehr geehrte Kunden,
hiermit informieren wir Sie darüber, dass das bereits am 31.03./01.04.2020 unterzeichnete Rahmenabkommen (mit der am 22./23.04.2020 erfolgten Klarstellung, die allerdings von CGIL-AGB nicht zur Gänze mitgetragen wurde) für die Inanspruchnahme der außerordentlichen Lohnausgleichskasse (A-LAK) nunmehr auch für die Autonome Provinz Bozen in Kraft getreten ist.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG
de|it

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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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