Rundschreiben
» 29.04.2020
Inkrafttreten der Außerordentlichen Lohnausgleichskasse auch in der Provinz Bozen
Sehr geehrte Kunden,
hiermit informieren wir Sie darüber, dass das bereits am 31.03./01.04.2020 unterzeichnete Rahmenabkommen (mit der am 22./23.04.2020 erfolgten Klarstellung, die allerdings von CGIL-AGB nicht zur Gänze mitgetragen wurde) für die Inanspruchnahme der außerordentlichen Lohnausgleichskasse (A-LAK) nunmehr auch für die Autonome Provinz Bozen in Kraft getreten ist.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG