Rundschreiben

» 28.05.2020

IRAP Steuersatz 2020 für die Provinz Bozen

Sehr geehrter Kunde,
in Anlage übersenden wir Ihnen ein Rundschreiben zu den vom Stabilitätsgesetz 2020 für die Provinz Bozen eingeführten gesetzlichen Änderungen zum IRAP – Steuersatz .
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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