Rundschreiben

» 08.04.2020

Neue Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns vom 07/04/2020 zur Einführung einer Bedeckungspflicht von Mund und Nase außerhalb der eigenen Wohnung

Sehr geehrte Kunden, mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 19 vom 7. April 2020 (siehe Anlage) hat Landeshauptmann Kompatscher nochmals die Regeln zu Mund- und Nasenschutz abgeändert.
Es wird verordnet, dass "immer wenn man sich bei einer Bewegung oder bei erlaubten Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung befindet und die Möglichkeit besteht, auf Personen zu treffen, die nicht zur zusammenlebenden Familiengemeinschaft gehören, Erwachsene und Kinder im Schulalter ihre Nase und ihren Mund bedecken müssen. Für Kinder, die nicht im Schulalter sind, wird dies empfohlen".
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar - STP KG
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