Rundschreiben

» 14.04.2020

Neue Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmannes zur Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes im Zusammenhang mit Covid-19 vom 13/04/2020

Sehr geehrte Kunden, mit Dringlichkeitsverordnung Nr. 20 vom 13/04/2020 (vgl. Anlage) hat Landeshauptmann Kompatscher neue Sofortmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des epidemiologischen Notstandes aufgrund von Covid-19 angeordnet.
Die vorherigen Dringlichkeitsverordnungen Nr. 4, 10, 11, 12, 15, 16, 17, 18 und 19/2020 wurden durch die gestrige Verordnung widerrufen und ersetzt.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
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