Rundschreiben

» 29.06.2020

Neue gesetzliche Bestimmungen zu befristeten Verträgen während der Covid-19-Phase, gültig bis 30.08.2020

Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen das Rundschreiben betreffend die im Rahmen des Covid-19-Notstands erfolgten vorübergehenden Änderungen der Bestimmungen zu den befristeten Arbeitsverträgen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
 
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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