Rundschreiben

» 20.03.2020

Notverordnung “Cura Italia” – Gewährung von Entschädigungszahlungen

Sehr geehrter Kunde, anbei senden wir Ihnen das Rundschreiben bezüglich der mit Notverordnung Nr. 18 vom 17.3.2020 (“Cura Italia”) zu Gunsten verschiedener Zielgruppen für den Monat März 2020 vorgesehen Entschädigung in Höhe von 600,- € / Monat.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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