Rundschreiben
» 20.03.2020
Notverordnung “Cura Italia” – Kündigungen aus gerechtfertigtem objektivem Grund
Sehr geehrte Kunden,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben betreffend die von der Notverordnung Nr. 18 vom 17.3.2020 (“Cura Italia”) verfügte vorübergehende Aussetzung sämtlicher objektiv / wirtschaftlich / betriebsbedingter Kündigungen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar