Rundschreiben

» 24.03.2020

Notverordnungen Coronavirus Vordruck für Mitteilung an das Regierungskommissariat

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer, das Dekret des Ministerpräsidenten vom 22. 3. 2020 sieht vor, dass für die Weiterführung der in Anlage 1 aufgelisteten Tätigkeiten, die unter die seitens der Regierung als strategisch notwendig eingestuften Produktions-.und Unternehmenszweige fallen ("attività funzionali"), eine Mitteilung an den Präfekten erforderlich ist (siehe "Modello A-Filiere" im Anhang). Eine Mitteilung an die Präfektur ist auch für die Weiterbetreibung von Anlangen, die durchgehend arbeiten, erforderlich (siehe "Modello B" im Anhang).
Diesbezüglich hat uns das Regierungskommissariat soeben die Formulare übermittelt, die mittels PEC an folgende Adressen geschickt werden müssen:
- gabinetto.comgovbz@pec.interno.it
- prefettura.bolzano@interno.it Auf Anweisung des Regierungskommissariats bitten wir auch jene Unternehmen, die schon eine diesbezügliche Meldung eingereicht haben, das Formular nochmals auszufüllen und der Präfektur zu übermitteln.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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