Rundschreiben
» 22.04.2020
Prämie 100 € März 2020
Sehr geehrte Kunden,
wir bitten Sie, uns im Zusammenhang mit der Auszahlung des 100-Euro-Bonus an diejenigen Mitarbeiter, die im März 2020 im Unternehmen gearbeitet haben (wie in unserem in Anlage beigefügten Rundschreiben beschrieben) folgende Informationen zu übermitteln:
-Anzahl der im Unternehmen geleisteten Arbeitstage: Bitte teilen Sie uns die Anzahl der im Unternehmen geleisteten Arbeitstage (inklusive der auf Dienstreise oder im Rahmen der Entsendung an Dritte geleisteten Tage) mit; unabhängig von der Anzahl der an den jeweiligen Tagen geleisteten Arbeitsstunden.
-Selbsterklärung der Mitarbeiter: Um den Bonus zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer eine Eigenerklärung abgeben, mit der sie die Einhaltung der Grenze von 40.000 € an Einkommen aus abhängiger Arbeit für das Jahr 2019 bestätigen. Teilzeitbeschäftigte, die in mehreren Arbeitsverhältnisse stehen, müssen zudem erklären, dass sie den Bonus nicht bereits von einem anderen Arbeitgeber erhalten haben. Als Anlage finden Sie ein Modell für die entsprechende Selbsterklärung.
Die Selbsterklärung ist einzuholen:
• von allen Arbeitnehmern, die in den Jahren 2019 und 2020 eingestellt wurden,
• von sämtlichen Teilzeitbeschäftigten,
• von Mitarbeitern, bezüglich derer Ihnen bekannt ist, dass sie 2019 zusätzliches Einkommen aus abhängiger Arbeit erzielt haben.
Bitte übermitteln Sie uns die entsprechenden Informationen zusammen mit den Daten für die Aprillöhne. Auf der Grundlage der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen werden wir die Auszahlung des Bonus an alle zum 31/12/2018 gemeldeten Vollzeitbeschäftigten veranlassen, während für die Auszahlung der ab 2019 angestellten Mitarbeiter sowie der Teilzeitkräfte die Selbsterklärung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Auszahlung des Bonus bis zum Steuerausgleich verschoben werden kann (Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres oder zum 31/12/2020).
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
-Selbsterklärung der Mitarbeiter: Um den Bonus zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer eine Eigenerklärung abgeben, mit der sie die Einhaltung der Grenze von 40.000 € an Einkommen aus abhängiger Arbeit für das Jahr 2019 bestätigen. Teilzeitbeschäftigte, die in mehreren Arbeitsverhältnisse stehen, müssen zudem erklären, dass sie den Bonus nicht bereits von einem anderen Arbeitgeber erhalten haben. Als Anlage finden Sie ein Modell für die entsprechende Selbsterklärung.
Die Selbsterklärung ist einzuholen:
• von allen Arbeitnehmern, die in den Jahren 2019 und 2020 eingestellt wurden,
• von sämtlichen Teilzeitbeschäftigten,
• von Mitarbeitern, bezüglich derer Ihnen bekannt ist, dass sie 2019 zusätzliches Einkommen aus abhängiger Arbeit erzielt haben.
Bitte übermitteln Sie uns die entsprechenden Informationen zusammen mit den Daten für die Aprillöhne. Auf der Grundlage der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen werden wir die Auszahlung des Bonus an alle zum 31/12/2018 gemeldeten Vollzeitbeschäftigten veranlassen, während für die Auszahlung der ab 2019 angestellten Mitarbeiter sowie der Teilzeitkräfte die Selbsterklärung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Auszahlung des Bonus bis zum Steuerausgleich verschoben werden kann (Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres oder zum 31/12/2020).
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar