Rundschreiben

» 10.03.2020

Selbsterklärung

Sehr geehrter Kunde, anbei sende wir die Selbsterklärung, welche jede Person vorzeigen muss, wenn sie unterwegs angehalten wird.
Aufgrund der Anforderungen der Sicherheitskräfte empfehlen wir eine Kopie des Lohnstreifens bereit zu halten.

Der Vollständigkeit halber sende wir anbei auch das entsprechende Rundschreiben des Innenministeriums.

Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit den besten Grüßen 
de|it

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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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