Rundschreiben

» 10.04.2020

VERLÄNGERUNG DER FÄLLIGKEITEN DER F24 VOM 16/04 UND 16/05

Das Legislativdekret Nr. 23 / 2020 ("Liquiditätsdekret") hat die Möglichkeit vorgesehen, die Zahlung der F24-Modelle mit den für die Arbeitnehmer einzuzahlenden Steuern sowie die Sozialversicherungs- und Versicherungsbeiträge welche am 16.04. und 16.05. fälligen sind, aufzuschieben, sofern eine der nachstehend angeführten Voraussetzungen erfüllt ist:
  1. Unternehmer und Freiberufler mit einem Umsatzvolumen bis zu 50.000.000 Euro im Jahr 2019: wenn die Einnahmen des Monats März 2020 um mehr als 33% unter denen des gleichen Vorjahreszeitraumes (März 2019) liegen, erfolgt die gleiche Berechnung auch für den Monat April betreffend die Fälligkeit vom 16/5
  2. Unternehmer  mit einem Umsatzvolumen über 50.000.000 Euro im Jahr 2019: in diesem Fall wird die Verlängerung nur dann gewährt, wenn der vorstehend beschriebene Umsatzrückgang mehr als 50% beträgt
  3. Unternehmen und Freiberufler, die ihre Tätigkeit nach dem 31. März 2019 aufgenommen haben.
Die Zahlungen vom 16/4 und 16/5 werden entweder vollumfänglich auf den 30/06 verschoben oder können beginnend ab dem Monat Juni 2020 in maximal fünf gleich hohen monatlichen Raten entrichtet werden. 
 

Für die Kunden, die das Modell f24 über den Entratel-service des Studios bezahlen werden wir die Zahlungen zu den normalen Fälligkeiten vornehmen, sollten wir keine Nachricht – wie als Anlage 1 beigefügt - bis spätestens Dienstag, 14.04.2020, 12.00 Uhr an folgende Adresse erhalten: manfred.spoegler@kaspar.it.
 
Die Kunden, die die Einzahlung des Modelles f24 selbst vornehmen  und die die Frist Verschiebung für das am 16/04 fällige Modell f24 in Anspruch genommen haben, bitten wir  uns dies mitzuteilen, indem sie uns das Dokument Anlage 2 ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 17.04.2020 an die Mail Adresse: manfred.spoegler@kaspar.it zusenden.

Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
 
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Studio Kaspar
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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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