Rundschreiben
» 22.04.2020
Verlängerung der fälligkeiten der F24 vom 16/05
Das Legislativdekret Nr. 23 / 2020 ("Liquiditätsdekret") hat die Möglichkeit vorgesehen, die Zahlung der F24-Modelle mit den für die Arbeitnehmer einzuzahlenden Steuern sowie die Sozialversicherungs- und Versicherungsbeiträge welche am 16.05. fällig sind, aufzuschieben, sofern eine der nachstehend angeführten Voraussetzungen erfüllt ist:
1) Unternehmer und Freiberufler mit einem Umsatzvolumen bis zu 50.000.000 Euro im Jahr 2019: wenn die Einnahmen des Monats April 2020 um mehr als 33% unter denen des gleichen Vorjahreszeitraumes (April 2019) liegen,
2) Unternehmer mit einem Umsatzvolumen über 50.000.000 Euro im Jahr 2019: in diesem Fall wird die Verlängerung nur dann gewährt, wenn der vorstehend beschriebene Umsatzrückgang mehr als 50% beträgt
3) Unternehmen und Freiberufler, die ihre Tätigkeit nach dem 31. März 2019 aufgenommen haben. Die Zahlungen vom 16/5 werden entweder vollumfänglich auf den 30/06 verschoben oder können beginnend ab dem Monat Juni 2020 in maximal fünf gleich hohen monatlichen Raten entrichtet werden.
FÜR DIE KUNDEN, DIE DAS MODELL F24 ÜBER DEN ENTRATEL-SERVICE DES STUDIOS BEZAHLEN, WERDEN WIR DIE ZAHLUNG ZU DER NORMALEN FÄLLIGKEIT VORNEHMEN, SOLLTEN WIR KEINE NACHRICHT – WIE ALS ANLAGE 1 BEIGEFÜGT – MIT DEN UNTERLAGEN FÜR DIE APRIL – LOHNABRECHNUNG AN DIE EMAILADRESSE DES ANSPRECHPARTNERS FÜR DIE LÖHNE ERHALTEN.
DIE KUNDEN, DIE DIE EINZAHLUNG DES MODELLS F24 SELBST VORNEHMEN UND DIE DIE FRISTVERSCHIEBUNG FÜR DAS AM 16/05 FÄLLIGE MODELL F24 IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEN, BITTEN WIR UNS DIES MITZUTEILEN, INDEM SIE UNS DAS DOKUMENT ANLAGE 2 AUSGEFÜLLT UND UNTERSCHRIEBEN MIT DEN UNTERLAGEN FÜR DIE APRIL – LOHNABRECHNUNG AN DIE EMAILADRESSE DES ANSPRECHPARTNERS FÜR DIE LÖHNE ZUSENDEN.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
2) Unternehmer mit einem Umsatzvolumen über 50.000.000 Euro im Jahr 2019: in diesem Fall wird die Verlängerung nur dann gewährt, wenn der vorstehend beschriebene Umsatzrückgang mehr als 50% beträgt
3) Unternehmen und Freiberufler, die ihre Tätigkeit nach dem 31. März 2019 aufgenommen haben. Die Zahlungen vom 16/5 werden entweder vollumfänglich auf den 30/06 verschoben oder können beginnend ab dem Monat Juni 2020 in maximal fünf gleich hohen monatlichen Raten entrichtet werden.
FÜR DIE KUNDEN, DIE DAS MODELL F24 ÜBER DEN ENTRATEL-SERVICE DES STUDIOS BEZAHLEN, WERDEN WIR DIE ZAHLUNG ZU DER NORMALEN FÄLLIGKEIT VORNEHMEN, SOLLTEN WIR KEINE NACHRICHT – WIE ALS ANLAGE 1 BEIGEFÜGT – MIT DEN UNTERLAGEN FÜR DIE APRIL – LOHNABRECHNUNG AN DIE EMAILADRESSE DES ANSPRECHPARTNERS FÜR DIE LÖHNE ERHALTEN.
DIE KUNDEN, DIE DIE EINZAHLUNG DES MODELLS F24 SELBST VORNEHMEN UND DIE DIE FRISTVERSCHIEBUNG FÜR DAS AM 16/05 FÄLLIGE MODELL F24 IN ANSPRUCH NEHMEN MÖCHTEN, BITTEN WIR UNS DIES MITZUTEILEN, INDEM SIE UNS DAS DOKUMENT ANLAGE 2 AUSGEFÜLLT UND UNTERSCHRIEBEN MIT DEN UNTERLAGEN FÜR DIE APRIL – LOHNABRECHNUNG AN DIE EMAILADRESSE DES ANSPRECHPARTNERS FÜR DIE LÖHNE ZUSENDEN.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar