Rundschreiben

» 15.11.2021

Beitragsbefreiung für die Einstellung von Frauen über 50 für den Zweijahreszeitraum 2021-2022.

Sehr geehrter Kunde,
anlegend übermitteln wir Ihnen ein Informationsschreiben zur Beitragsbefreiung bei der Einstellung über 50-jähriger arbeitssuchender Frauen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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