Rundschreiben

» 28.01.2021

Haushaltsgesetz 2021 – Verlängerung und Erneuerung von befristeten Verträgen ohne Befristungsgrund

Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu der mit Haushaltsgesetz 2021 eingeführten Möglichkeit, befristete Verträge innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstdauer von 24 Monaten einmalig ohne Vorliegen eines Befristungsgrundes für maximal 12 weitere Monate zu verlängern oder zu erneuern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK