Rundschreiben
» 28.01.2021
Haushaltsgesetz 2021 – Verlängerung und Erneuerung von befristeten Verträgen ohne Befristungsgrund
Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu der mit Haushaltsgesetz 2021 eingeführten Möglichkeit, befristete Verträge innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstdauer von 24 Monaten einmalig ohne Vorliegen eines Befristungsgrundes für maximal 12 weitere Monate zu verlängern oder zu erneuern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar