Rundschreiben

» 16.09.2022

Anweisungen des Nationalen Arbeitsinspektorats zur Information der Mitarbeiter

Geschätzter Kunde,
hiermit senden wir Ihnen ein Informationsschreiben zu den mit Rundschreiben
Nr. 4/2022 erfolgten Klarstellungen der Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde
über die gemäß den neuen Transparenzbestimmungen zu erteilenden Auskünfte
im Arbeitsvertrag.
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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