Rundschreiben
» 24.03.2022
"Assegno Unico Universale" ab dem 01.03.2022
Sehr geehrter Kunde,
in Anlage senden wir Ihnen ein Informationsschreiben zu der mit Gesetzesdekret Nr. 230/2021 eingeführten und am 01/03/2022 in Kraft getretenen Unterstützungsmaßnahme für Familien, dem sogenannten "Assegno Unico Universale".
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG