Rundschreiben
» 16.09.2022
Beihilfedekret “Decreto aiuti-BIS”
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Informationsrundschreiben über
die mit Gesetzesdekret Nr. 115 vom 09/08/2022 eingeführten Neuerungen,
insbesondere die Verlängerung der einmaligen Zulage, die Erhöhung der teilweisen Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen und der Anhebung der Freibetragsgrenze für Lohnnebenleistungen für das Jahr 2022.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar STP KG