Rundschreiben

» 16.09.2022

Beihilfedekret “Decreto aiuti-BIS”

Sehr geehrter Kunde, in der Anlage finden Sie das Informationsrundschreiben über die mit Gesetzesdekret Nr. 115 vom 09/08/2022 eingeführten Neuerungen,
insbesondere die Verlängerung der einmaligen Zulage, die Erhöhung der teilweisen Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen und der Anhebung der Freibetragsgrenze für Lohnnebenleistungen für das Jahr 2022.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK