Rundschreiben

» 30.06.2022

Grenzen der Aufenthaltserlaubnis zu Studien- und Arbeitszwecken

Lieber Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen ein Informationsrundschreiben mit Klarstellungen des Nationalen
Arbeitsinstituts (INL) zur Arbeitstätigkeit von Personen, die über eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken verfügen.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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