Rundschreiben
» 28.02.2022
Rundschreiben der Steuerbehörde zur neuen Irpef-Besteuerung
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie ein Informationsschreiben, das den Inhalt des Rundschreibens Nr. 4 vom 18.02.2022 der Steuerbehörde zusammenfasst, in dem die ersten Erläuterungen zu den ab dem 1. Januar 2022 geltenden Änderungen der Steuerregelung für natürliche Personen enthalten sind.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG