Rundschreiben

» 27.07.2022

Umwandlung des "Beihilfedekrets" in Gesetz

Sehr geehrter Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen ein Rundschreiben zu den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 50/2022, umgewandelt in das Gesetz 91/2022, betreffend dringende Maßnahmen für die Energiepolitik und die Produktivität der Unternehmen.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK