Rundschreiben
» 28.04.2022
Verpflichtende Mitteilung von gelegentlicher selbstständiger Mitarbeit
Sehr geehrter Kunde,
wir senden Ihnen das beigefügte Informationsschreiben über
die verpflichtend vorzunehmende Mitteilung im Falle der gelegentlichen Inanspruchnahme von
selbständigen Mitarbeitern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP s.a.s.
die verpflichtend vorzunehmende Mitteilung im Falle der gelegentlichen Inanspruchnahme von
selbständigen Mitarbeitern.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP s.a.s.