Rundschreiben
» 28.07.2023
Inkrafttreten der Sportarbeitsreform zum 01.07.2023.
Sehr geehrter Kunde,
anliegend übersenden wir Ihnen ein Informationsschreiben zu den durch Gesetzesdekret 163/2022
geänderten Bestimmungen des Gesetzesdekrets 36/2021 betreffend der Arbeitstätigkeit im Sportbereich.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
geänderten Bestimmungen des Gesetzesdekrets 36/2021 betreffend der Arbeitstätigkeit im Sportbereich.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG