Rundschreiben

» 28.11.2023

Rundschreiben zu den Einreisequoten von Nicht-EU-Mitarbeitern 2023-2025

Sehr geehrter Kunde,
hiermit übersenden wir Ihnen ein Rundschreiben betreffend
die Bestimmungen über die Einreise von Nicht-EU-Saisonarbeitern
und Nicht-Saisonarbeitern, wie sie durch D.P.C.M. Nr. 231 vom
27/09/2023 definiert und vom Innenministerium mit Rundschreiben
Nr. 5969/2023 umgesetzt wurden.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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