Rundschreiben
» 30.03.2023
Tariferhöhung – INPS und INAIL
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Informationsschreiben über die Neuerungen
zum Thema Verzugszinsen von Schulden gegenüber INPS und INAIL auf der
Grundlage des EZB-Beschlusses vom 16/03/2023.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
zum Thema Verzugszinsen von Schulden gegenüber INPS und INAIL auf der
Grundlage des EZB-Beschlusses vom 16/03/2023.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG