Rundschreiben

» 30.01.2023

Treibstoffbonus 2023

Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Rundschreiben über die neuerliche Bestätigung des Treibstoffbonus‘ als eigenständige Form der Lohnnebenleistung auch für das Jahr 2023.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
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Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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