Rundschreiben
» 30.01.2023
Treibstoffbonus 2023
Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie das Rundschreiben über die neuerliche Bestätigung des Treibstoffbonus‘ als eigenständige Form der Lohnnebenleistung auch für das Jahr 2023.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
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Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG