Rundschreiben

» 18.10.2023

Vorschriften zur Meldung von Straftaten („whistleblowing“) in unternehmen mit Mindestens 50 Beschäftigten

Sehr geehrter Kunde,
in der Anlage finden Sie ein zweites Informationsschreiben bezüglich der Bestimmungen über den Schutz von Hinweisgebern bei Rechtsverletzungen am Arbeitsplatz. Diese wurden durch das Gesetzesdekret 24/2023 in Kraft gesetzt und sind ausschließlich Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten vorbehalten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
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