Rundschreiben
» 15.01.2024
Periodische Mitteilung für Leiharbeiter für das Jahr 2023
Sehr geehrter Kunde,
innerhalb 31.01.2024 müssen alle Arbeitsgeber, welche im Jahr 2023 Leiharbeiter beschäftigt haben, den betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSU oder RSA) oder,
falls nicht vorhanden, den territorialen Gewerkschaftsvertretungen der auf nationaler Ebene am stärksten vertretenen Arbeitnehmerzusammenschlüsse, die Anzahl, die Einstufung und die Gründe der abgeschlossenen Leiharbeiterverträge mitteilen.
In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Leiharbeitsverträge, die Anzahl der beschäftigten Leiharbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.
Einige Agenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht innerhalb 31.01.2024 vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen .
Juanuar, 2024
In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Leiharbeitsverträge, die Anzahl der beschäftigten Leiharbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.
Einige Agenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht innerhalb 31.01.2024 vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis Euro 1.250 vorgesehen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen .
Juanuar, 2024